Abschiebungshaft in Deutschland rechtswidrig
Der EuGH in Luxemburg hat die Abschiebungshaft in mehreren deutschen Bundesländern durch Urteil vom 17.7.14 für rechtswidrig erklärt.
Wir gratulieren unseren Mitgliedern RA Michael Sack und RA Gerhard Meyer zu diesem wichtigen Erfolg !
Urteil des EuGH, Az. C-474/13, vom 17.7.14 zum download